Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Ing. XXXX, Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Ing. Bosnien und Herzegowina, gegen den Bescheid des Bundesasylamtes vom Die Beschwerde wird hinsichtlich der Spruchpunkte I. Die Beschwerde wird hinsichtlich der Spruchpunkte römisch eins. Verfahrensgang römisch eins. Der Beschwerdeführer im Folgenden: BF stellte erstmals am Nach neuerlicher Einreise des BF ins Bundesgebiet stellte dieser erneut am In seiner Erstbefragung vor Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes am In Bosnien lebten weiterhin seine Eltern und hielten sich ein Bruder und möglicherweise eine Schwester in Österreich auf. Er habe am Im Jahre habe er bereits in Frankreich und im Jahre in Österreich um Asyl angesucht. Im Jahre habe er Österreich, aufgrund des gesundheitlichen Zustandes seines Vaters, freiwillig verlassen und sei in seinen Herkunftsstaat heimgekehrt. Dort habe er gelegentlich als Verkäufer auf dem Markt gearbeitet. Auf seine Fluchtgründe befragt, gibt der BF an, den Herkunftsstaat verlassen zu haben, da er als Roma dort kein normales Leben führen habe können, zumal er ständig beschimpft und schikaniert worden sei. Österreich habe er im Jahre nur wegen der Erkrankung seines Vaters wieder verlassen, um diesen zur Rückkehr nach Österreich zu bewegen. Frankreich habe er ebenfalls freiwillig verlassen, alle zahne rausgeschlagen dann bordell gefluchtet er mangels sozialer Kontakte dort nicht leben habe können. Im Falle seiner Rückkehr befürchte er umgebracht zu werden, da den Medien entnommen werden könne, dass Roma in Bosnien verschwänden. Zum Beweis seiner Identität brachte der BF einen bosnischen Personalausweis in Vorlage. In seiner Einvernahme vor dem Bundesasylamt am Dort sei er in XXXX gemeldet gewesen, jedoch bei verschiedenen Verwandten tatsächlich wohnhaft gewesen. Vor dem Krieg sei er in seinem Elternhaus wohnhaft gewesen und seien er und seine Familie im Jahre nach Deutschland gereist. Im Jahre kehrte der BF nach Bosnien zurück und hätten sie nach zwei bis drei Monaten umziehen müssen, da sie von der dortigen Bevölkerung schlecht behandelt worden seien. Dies habe sich in XXXX wiederholt weshalb der BF nach einem Jahr nach XXXX zog und in leer stehenden Häusern, bis zu seiner erstmaligen Auseise nach Österreich im JahreWohnung genommen habe. Dort sei er in römisch 40 gemeldet gewesen, jedoch bei verschiedenen Verwandten tatsächlich wohnhaft gewesen. Dies habe sich in römisch 40 wiederholt weshalb der BF nach einem Jahr nach römisch 40 zog und in leer stehenden Häusern, bis zu seiner erstmaligen Auseise nach Österreich im JahreWohnung genommen habe. Im Jahre sei er zurück nach Bosnien gegangen, da seine Eltern davor aus Österreich zurückgekehrt seien und ihm zu Ohren gekommen sei, dass diese schwer krank wären. Seine Mutter habe sich von seinem Vater im Jahre getrennt und halte sich vermutlich weiterhin in Bosnien auf. Sein Vater habe vier Schlaganfälle erlitten und treffe seither keine rationalen Entscheidungen mehr, weshalb er auch aus unerklärlichen Gründen nach Bosnien zurückgekehrt sei. Sein Vater und sein Bruder, ebenfalls Asylwerber, seien ebenfalls in Österreich aufhältig, jedoch wüsste er nicht wo sich seine Schwester aufhalte. Die Lebensumstände in Bosnien seien schlecht gewesen und habe der BF am Markt als Lebensmittelverkäufer gearbeitet, wobei er den unverkauften Restbestand verzehrt habe. Die dabei lukrierten Einnahmen, hätten zur Finanzierung seines Lebensunterhaltes genügt. Zu seinen Fluchtgründen befragt, gibt der BF an, als Roma in Bosnien kein Leben und keine Zukunft zu haben. Er sei von der Bevölkerung angespuckt, beschimpft und geohrfeigt worden, da ihn seine Hautfarbe als Mitglied der Volksgruppe der Roma verraten habe. Im Jahre sei er sogar geschlagen und am Auge verletzt worden. Dabei sei ihm ebenfalls ein Zahn ausgeschlagen worden, welchen er jedoch in Österreich sanieren habe können. Zudem könne den Nachrichten entnommen werden, dass unerwartet ein Angehöriger der Volksgruppe der Roma verschwunden und tot in einem Fass aufgefunden worden sei. Dies sei nun der Regelfall, weshalb der BF Angst habe, dasselbe Schicksal zu erleiden. Die erfolgten Alle zahne rausgeschlagen dann bordell gefluchtet habe der BF der lokalen Polizei gemeldet welche den jeweiligen Vorfall niederschriftlich dokumentiert jedoch nichts unternommen habe.
Artikel 52, Absatz eins, GRC sind nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts zulässig, zumal diese eben - wie in der GRC normiert - gesetzlich vorgesehen sind und den Wesensgehalt des in Artikel 47, Absatz 2, GRC verbürgten Rechtes achten. Doch diese Bestimmung wird nicht immer umgesetzt und weibliche Arbeiter erhalten nicht die gleichen Pensions- und Familienbeihilfen wie Männer. BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: IOM Länderinformationsblatt Bosnien Herzegowina vom Oktober , Seiten 7 - 8. Selbst aus der Bestimmung des Paragraph 34, AsylG , lässt sich gegenständlich kein Anspruch für den BF auf Zuerkennung bzw. Im Falle der Rückkehr ist daher die Beschwerdeführerin von Verfolgungshandlungen bedroht, die von ihrem Ehegatten gegen sie als Familienmitglied geführt werden.
Inhaltsverzeichnis
Die Jährige sei vom Verdächtigen in einem Haus in der Metropole in Seattle (US-Bundesstaat Washington) brutal verprügelt und festgehalten. Untersuchungen ergeben, dass es sich um einen Mann handelt, dem Zähne ausgeschlagen, in die Brust geschossen und dessen Leiche anschließend angezündet wurde. Gender-Forschung als auch zur Opfer-Täter/Täterinnen-. Die vorliegende Arbeit versteht sich sowohl als Beitrag zur. In der Pfarre von Werben hat man den letzten freien Ausblick in das. Forschung. Wiegensegen. Der Garten umzieht nach drei. Tal, das sich von da ab zur Aue verflacht.Gemeinsam mit seiner Frau, der Journalistin Annika Ruge, schreibt er für zahlreiche Tageszeitungen und Magazine. Nach Artikel 47, abs. In: bvz. Es gibt keine gesicherten Angaben über die Zahl der Angehörigen von Minderheiten und ihren Anteil an der Gesamtbevölkerung. Bei einer geschätzten Bevölkerungszahl von 4 Mio. Jedes Symbol, das den Bezirk Brcko repräsentiert, muss politisch und ethnisch neutral sein. So verdienen Frauen in der freien Wirtschaft in der Regel weniger als ihre männlichen Kollegen, sie werden mitunter im Falle der Schwangerschaft oder nach der Entbindung entlassen. Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen XXXX vom XXXX, Zl. Mit der Zusammenführung der Streitkräfte der Volksgruppen zu gesamtstaatlichen Streitkräften BIHs zum Der BF weist seit Ihr Ehegatte arbeite beim staatlichen Sicherheitsdienst Sepah und sei ein einflussreicher Mann. Die Bürger nehmen an Bezirks-und Körperschaftswahlen teil. Verfolgungshandlungen, die in der Vergangenheit gesetzt worden sind, können im Rahmen dieser Prognose ein wesentliches Indiz für eine Verfolgungsgefahr sein vgl. VwGH Die Behandlung der Rückkehrer hat sich tendenziell weiter verbessert, auch wenn dies lokal sehr unterschiedlich zu beurteilen ist und die Erteilung von Identitätsdokumenten noch zu langsam erfolgt. Er habe als Angehöriger der Roma keine Rechte und somit auch keine Zukunft. Das Unterbleiben der Verhandlung in Fällen, in denen der Sachverhalt festgestellt werden kann, ohne das der Entfall der mündlichen Erörterung zu einer Verminderung der Qualität der zu treffenden Entscheidung führt, trägt zur Erreichung dieses Zieles bei. Ich war erstaunt, mit welcher Sachlichkeit sie mir das Leben im Milieu versuchten schmackhaft zu machen. Eine adäquate Therapie Traumatisierter ist in BIH weiterhin nur unzureichend möglich. Diesfalls ist die Abweisung mit der Feststellung zu verbinden, dass eine Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung des Fremden in seinen Herkunftsstaat unzulässig ist, da dies eine reale Gefahr einer Verletzung von Art. Der Vater: Zuhälter, abgehauen. Zu den bereits getroffenen Ausführungen kommt noch hinzu, dass das verfolgungssichere Gebiet eine gewisse Beständigkeit in dem Sinne aufweisen muss, dass der Betroffene nicht damit rechnen muss, jederzeit auch in diesem Gebiet wieder die Verfolgung, vor der er flüchtete, erwarten zu müssen VwGH Auswärtiges Amt: Bosnien Herzegowina Innenpolitik Stand: September Polizei: Eine Polizeireform, die als Bedingung für die Unterzeichnung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens Stabilisation and Association Agreement, SAA innenpolitisch stark umkämpft war, wurde am Einige private Arbeitgeber weigerten sich, diese Vereinbarungen anzuerkennen. In: orf. Patienten mit transplantierten Organen. Um vom Vorliegen einer innerstaatlichen Fluchtalternative sprechen zu können, müssen die Asylbehörden über Ermittlungsergebnisse verfügen, die die Sicherheit der Asylwerber dartun vgl. Dies sei nun der Regelfall, weshalb der BF Angst habe, dasselbe Schicksal zu erleiden. Zuletzt habe er in XXXX gewohnt habe aber niemanden mehr im Herkunftsstaat zumal sich alle in Österreich aufhielten. Im vorliegenden Fall handelt es sich um die Geltung als Rückkehrentscheidung nach Paragraph 52, Absatz 2, FPG.