Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen. Der Angeklagte B1 wird wegen schweren Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung in Tateinheit mit Zuhälterei in drei Fällen, versuchten schweren Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung in zwei Fällen, Zuhälterei, gefährlicher Körperverletzung b1 prostituierte zwei Fällen, Betruges in zwei Fällen, Anstiftung zur Körperverletzung in zwei Fällen sowie wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von. Der Angeklagte C1 wird wegen schweren Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung in Tateinheit mit Zuhälterei in drei Fällen, versuchten schweren Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung in zwei Fällen, Zuhälterei, gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen, vorsätzlicher Körperverletzung b1 prostituierte vier Fällen, Betruges b1 prostituierte drei Fällen sowie versuchten Betruges zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von. Es wird festgestellt, dass einer Verfallsanordnung Ansprüche Verletzter entgegenstehen. Es wird festgestellt, dass im Fall beider Angeklagter als Gesamtschuldner dem Verfall von Wertersatz an sich ein Betrag in Höhe von. Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen, soweit sie verurteilt worden sind. Sie tragen ferner die notwendigen Auslagen der Nebenklägerinnen. Soweit der Angeklagte B1 freigesprochen worden ist, werden die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen der Staatskasse auferlegt. Oktober geltenden FassungAbs. Der Angeklagte B1 wurde am 4. Mai in U1geboren und lebte dort die ersten Lebensjahre mit seinen Eltern und drei Geschwistern in wohlhabenden Verhältnissen. Sein Vater hatte in M1 Rechtswissenschaften studiert und war Verwaltungsdirektor des Krankenhauses von U1; seine Mutter war Hausfrau. Der Angeklagte B1 zog daraufhin mit seinen Eltern und seinen drei Geschwistern nach E1, wo die Familie b1 prostituierte Asylantrag stellte. Zunächst lebten sie in einem Hotel, später dann in einer Flüchtlingsunterkunft und bezogen staatliche Unterstützung, da der Vater aufgrund des ungeklärten Aufenthaltsstatus nicht arbeiten durfte. Später lebte der Angeklagte mit seinen Eltern und Geschwistern in Wohnungen im Umfeld der L1 O1, P1 und C2. In L1-C2 verbrachte der Angeklagte B1 seine Freizeit und fand dort Anschluss, u. Bei seiner Ankunft in E1 im Jahr sprach der Angeklagte B1 kein Deutsch und nahm zunächst an einem Sprachkurs teil, bevor er im Alter von zehn Jahren eingeschult wurde. Nach dem Besuch der Grundschule wechselte er auf die Realschule, die er nach der sechsten Klasse wieder verlassen musste, weil er wegen Körperverletzungen, Beleidigungen und Bedrohungen aufgefallen war. Im Januar wurde der Angeklagte B1 zu einer Jugendstrafe verurteilt, deren Vollstreckung erstmalig nicht zu Bewährung ausgesetzt wurde. In der Justizvollzugsanstalt I1 holte der Angeklagte B1 den Realschulabschluss nach und machte eine Berufsorientierung als Elektriker. Die Aufnahme einer Ausbildung als Elektriker scheiterte nach Angaben des Angeklagten B1 an seinem ungesicherten ausländerrechtlichen Aufenthaltsstatus. Angebote, eine Lehre als Bäcker, Dachdecker oder Glaser zu absolvieren, nahm der Angeklagte B1 nicht wahr. Seitdem er 18 Jahre alt ist, betreibt der Angeklagte B1 Krafttraining. Etwa ab dem Jahr intensivierte er das Training und nahm zudem verschiedene Anabolika-Präparate. Ebenfalls mit 18 Jahren fing der Angeklagte B1 an, als Türsteher zu arbeiten und auf diese Weise sein eigenes Geld zu verdienen. Die Höhe seiner Einkünfte zu dieser Zeit war nicht festzustellen. Über seine Türstehertätigkeit kam der Angeklagte B1 auch in Kontakt mit dem Rotlicht-Milieu und bemerkte, wie viel Geld in diesem Milieu unter anderem mit der Prostitution zu verdienen war. Der Angeklagte B1, der nach seinen Angaben inzwischen gelernt hatte, dass man nicht mit Arbeit, sondern anderen Dingen sein Geld verdienen müsse und dass man sich durch das Geld das Ansehen und den Respekt der Menschen verdienen könne, wollte dies auch. Im Jahr heiratete der Angeklagte B1. Die Ehe besteht fort, der Angeklagte lebt jedoch von seiner Ehefrau getrennt. Bis zu seiner Festnahme am Oktober wohnte er mit seiner Lebensgefährtin, Frau Q1, und dem gemeinsamen, im Jahr geborenen Sohn in einem Einfamilienhaus in L2-C2. Der Angeklagte B1 ist bisher wie folgt strafrechtlich in Erscheinung getreten:. Am Januarrechtskräftig seit dem Januarerteilte ihm das Amtsgericht L2 wegen Raubes und räuberischer Erpressung in fünf Fällen, davon einmal des Versuchs, letzte Tat begangen am 1. Oktobereine richterliche Weisung, verwarnte ihn und verurteilte ihn zu einem Freizeit-Jugendarrest. Februarrechtskräftig seit dem Februarverurteilte ihn das Amtsgericht L2 wegen gemeinschaftlicher räuberischer Erpressung, begangen am Septemberzu einer Jugendstrafe von sechs Monaten, deren Vollstreckung zur B1 prostituierte ausgesetzt wurde. Novemberrechtskräftig geworden am gleichen Tag, verurteilte ihn das Amtsgericht L2 wegen gemeinschaftlichem Diebstahl und Erschleichens von Leistungen, letzte Tat begangen am
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Straßenstrich auf der B1 empört Dorfbewohner Exzellent Nachtklub Bordell Bar - Unmittelbar an der B und in der Nähe der Autobahn A2 und der Bundesstraße B1 ab Brandenburg. Der Angeklagte B1 wird wegen schweren Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung in Tateinheit mit Zuhälterei in drei Fällen. Prostitution in Deutschland – WikipediaDezember im Internet Archive Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2. So sollten die Opfer besser geschützt und entsprechende Straftäter konsequenter bestraft werden. Das Bundesverwaltungsgericht entschied am Die Angaben der Zeugin F1 zu der Einwirkung des Angeklagten C1 werden teilweise auch gestützt durch dessen Einlassung, er habe der Zeugin F1 vorgetäuscht, das durch die Prostitution erwirtschaftete Geld sei zum Aufbau einer gemeinsamen Zukunft gedacht. Der Angeklagte B1 vereinbarte sodann einen Termin bei einem Kölner Rechtsanwalt, an dem beide Angeklagten und die Zeugin L10 teilnahmen. Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
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